Katzenhaltung

Katze und Nachbarschaftsrecht: Was ist erlaubt?

Leider kommt es immer wieder zu Streit, wenn Samtpfoten über die eigenen Grundstücksgrenzen hinaus auf Wanderschaft gehen. Doch was genau sieht eigentlich das Nachbarschaftsrecht mit Blick auf Katzen und ihren Freigang vor? Lest hier die wichtigsten Infos zur Rechtslage.
Freigänger bleiben nur selten innerhalb des eigenen Gartenzauns – Shutterstock / Anatoliy Lukich
Freigänger bleiben nur selten innerhalb des eigenen Gartenzauns – Shutterstock / Anatoliy Lukich

Die Rechtslage zum Thema "Nachbars Katze im Garten" ist leider ziemlich schwammig. Meist kommt es auf den Einzelfall an. Es gibt dennoch ein paar Richtlinien, an denen sich Katzenhalter und Nachbarn orientieren können.

Muss ich fremde Katzen auf meinem Grundstück dulden?

Wenn eine fremde Katze aus der Nachbarschaft euer Grundstück betritt, müsst Ihr das laut Deutschem Tierschutzbund prinzipiell dulden. Die Dachorganisation der Tierschutzver­eine und Tierheime in Deutschland verweist dabei auf das sogenannte nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis. Dabei handelt es sich um eine Regelung, die Nachbarn dazu verpflichtet, tolerant und rücksichtsvoll miteinander umzugehen.

Diese Vorgabe hat allerdings Grenzen: Laut eines Urteils des Landgerichts Lüneburg (Aktenzeichen: 4 S 48/04) müssen Nachbarn den Besuch von maximal zwei fremden Katzen in ihrem Garten dulden. Wenn es mehr fremde Tiere werden, entscheidet der Einzelfall, ob dies zugemutet werden kann oder nicht.

Tierhalter wiederum müssen nach dem Deutschen Tierschutzgesetz (§ 2 TierSchG) dafür Sorge tragen, dass ihr Vierbeiner artgerecht untergebracht wird. Dazu gehört auch, dass sich die Katze ihrer Natur gemäß frei bewegen kann. Die Fellnasen fühlen sich bei entsprechender Gestaltung und Beschäftigung zwar auch in der Wohnung wohl. Wenn ein Katzenhalter seinem Tier aber Freigang ermöglichen möchte, ist das grundsätzlich erlaubt.

Fremde Katze auf dem Grundstück: Wann endet die Duldungspflicht?

So niedlich und liebenswert Katzen auch sind – manchmal können sie für die Nachbarn zu Störenfrieden werden und Probleme verursachen. Das kann zum Beispiel aus den folgenden Gründen der Fall sein:

  • Die Katze uriniert oder kotet in Nachbars Garten.
  • Die Samtpfote angelt Fische aus dem Gartenteich des Nachbarn.
  • Die Katze miaut die ganze Nacht und bringt die Nachbarn um den Schlaf.
  • Die Nachbarskatze steht im Verdacht, den Lack des Autos zerkratzt zu haben.

Diese und ähnliche Vorkommnisse führen dazu, dass der Besuch von Freigängerkatzen dem Nachbarn nicht mehr zugemutet werden kann und die Duldungspflicht endet. Theoretisch zumindest, denn: Die Gesetzeslage zu Nachbarschaftsstreitigkeiten rund um Katzen ist sehr vage. Es lässt sich nur schwer vorhersagen, in wessen Sinne ein Gericht entscheidet, wenn ihr zum Beispiel versucht, euren Nachbarn auf Schadensersatz zu verklagen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist nicht eindeutig

Am deutlichsten wird die schwierige Gesetzeslage in § 906 BGB formuliert. Dort heißt es, dass Beeinträchtigungen der Grundstücksnutzung durch Lärm, Gerüche und ähnliche Einwirkungen in zwei Fällen geduldet werden müssen: 

  • wenn sie unwesentlich sind
  • wenn sie zwar wesentlich, aber ortsüblich sind

Die Definitionen der Wörter "unwesentlich" und "ortsüblich" erweist sich in der Praxis allerdings als kompliziert. Die Meinungen darüber, was eine wesentliche und eine unwesentliche Beeinträchtigung und was ortsüblich und was ortsunüblich ist, können mitunter stark auseinandergehen.

Wer haftet bei Schäden durch das Tier?

Insbesondere in Schadensersatzfällen kommt es oft zum Nachbarschaftsstreit. Im Prinzip haftet laut § 833 des BGB der Tierhalter für alle Schäden, die sein Haustier verursacht – etwa Kratzer auf der Motorhaube des Nachbarn.

Allerdings besteht hier immer eine Beweispflicht des Geschädigten. So muss der Autobesitzer beweisen, dass es die Katze des Nachbarn war, die das Auto zerkratzt hat. Oft ist das nur schwer zu bewerkstelligen, da selten Fotos oder Zeugenaussagen vorliegen.

Nachbarschaftsstreit vermeiden: Das könnt ihr tun

Wenn ihr Freigängerkatzen besitzt, solltet ihr – so gut es geht – ein Auge auf sie haben. Seht ihr beispielsweise, dass eure Samtpfote ihr Geschäft in den Sandkasten des Nachbarn verrichtet oder sich gemütlich auf dessen Auto niederlässt, solltet ihr eure Katze zurückholen.

Tipp: Gab es bereits Spannungen in der Nachbarschaft oder versteht ihr euch generell nicht besonders gut mit eurem Nachbarn? Dann kann ein Katzenzaun dafür sorgen, dass eure Mieze auf dem eigenen Grundstück bleibt. Mehr dazu findet ihr im Ratgeber: "Katzenzaun für den Garten: Darauf sollten Sie achten".

Möchtet ihr wiederum eine fremde Katze von eurem Grundstück fernhalten, solltet ihr dafür in jedem Fall nur zu Mitteln greifen, die dem Tier nicht gefährlich werden können. Bewährt haben sich zum Beispiel die folgenden Hausmittel: 

  • Strenge Gerüche: Nelken, Knoblauch oder auch Apfelessig mögen Katzen gar nicht riechen. Verteilt etwas davon auf eurem Grundstück, um Nachbars Katze fernzuhalten.
  • Kaffeesatz: Katzen mögen kein Kaffeearoma. Nutzt ihr also euren alten Kaffeesatz, um damit eure Beete zu düngen, hält das zugleich auch Freigänger fern.
  • Geschickt bepflanzen: Auch einige Pflanzen können helfen, fremde Katzen von eurem Grundstück fernzuhalten. Dazu gehören etwa Zitronenmelisse, Weinraute oder auch der Harfenstrauch. Sie alle sondern Gerüche ab, die abschreckend auf die Vierbeiner wirken.

Kommt es doch zum Streit am Gartenzaun, ist es in den meisten Fällen am besten, wenn sich alle Parteien außergerichtlich einigen und einen Kompromiss im Sinne der Katze finden. Oder es zumindest versuchen. 

Redet mit eurem Nachbarn, wenn seine Katze euch stört – möglichst wohlwollend und lösungsorientiert. Das Gleiche gilt, wenn ein Nachbar Probleme mit eurer Freigängerkatze hat. Wichtig ist, dass jede Partei die andere ernst nimmt und ihr gemeinsam an einer Lösung arbeitet, mit der auch die Katzen leben können. So lässt sich hoffentlich ein handfester Rechtsstreit vermeiden. 

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3 Kommentare
  • person

    03-04-2022 00:04:17

    Gerd: Meine Nachbarn haben seit einigen Monaten zwei Katzen und ich seitdem keine Vögel mehr im Garten. Die Katzen belauern die Vogeltränke und das Futterhaus, stürzen sich aus einerHecke auf Vögel die die Vogeltränke benutzen. Ich verstehe dieKatzenbesitzer nicht, haben drei Kinder die ständig „Fridas for Future“ schreien aber „Not Future for Birds“ praktizieren. Egoismus pur! Samtpfoten sind das nicht.
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  • person

    25-07-2017 13:07:57

    Asta: Hallo, für mich gibt es riesengroße Unterschiede zwischen Hund und Katze. Das ist nämlich ein Fakt, den ich nicht verstehe: dass manche Menschen beide als Rudeltiere betrachten. Man kann eine Katze zwar schon erziehen, aber halt nur auf gut Glück oder auf Freiwilligkeit von ihr. Man kann nie verlangen, dass eine Katze wie ein Hund neben einem umherläuft, und dass man mit ihr spazierengeht. Solche Unglücke wie präsentierte Kothaufen sind denke ich mal ein ähnlich großes Problem wie Vogelkot auf dem Auto (für den Lack schädlich). Aber im Gegensatz zum Vogel, der fliegt, könnte man sich theoretisch auch vor einer Katze schützen (Zaun ect.). Ein Hund ist dagegen in der Regel nie draußen freilaufend, während eine normale Katzenhaltung frische Luft und Spielen mit Naturmaterialien (Gras usw.) genauso beinhalten sollte, wie eine Hundehaltung den Auslauf. Die Problematik in der Betrachtung und im Vergleich ist für mich wirklich die Gleichsetzung. Wenn es sonst keine Lösung gibt, wären für mich ganz hohe Zäune, und nicht "Einsperren" die Lösung, außerdem ist eine Katze i.d.R. nicht gefährlich, also kann einen nicht anfallen und beißt einen ohne Berührung nicht, was ein riesengroßer Unterschied zum Hund ausmacht, der wohl kaum von einem Fremden leicht herumzukommandieren ist, und vor dem man ernstzunehmende Angst haben muss (falls kein liebevoller Familienhund).
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  • person

    14-01-2017 15:01:04

    BarbaraHutter: ich finde, dass hier ein eklatanter und für mich logisch nicht nachvollziehbarer unterschied zwischen katze und hund exitstiert. wenn ein hund ständig im garten des nachbarn sich aufhält und - gott behüte - dort seine häufchen hinterlässt, dann gibt das ziemliche probleme, ev. sogar ein gerichtliches nachspiel. wenn eine katze oder deren mehrere auf der terrasse des nachbarn ihr lustiges andenken hinterlässt, ist das "hinzunehmen", laut gesetzgeber....? das kann ja wohl nicht wahr sein. meine mutter hat jahrelang jeden tag katzenkot aus ihrem garten entfernt. hundehalter werden angehalten, die hinterlassenschaften zu entfernen, und zwar zu recht, ähnlich sollte man auch mit katzenhaltern umgehen.
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