Die Rechtslage zum Thema "Nachbars Katze im Garten" ist leider ziemlich schwammig. Meist kommt es auf den Einzelfall an. Es gibt dennoch ein paar Richtlinien, an denen sich Katzenhalter und Nachbarn orientieren können.
Muss ich fremde Katzen auf meinem Grundstück dulden?
Wenn eine fremde Katze aus der Nachbarschaft euer Grundstück betritt, müsst Ihr das laut Deutschem Tierschutzbund prinzipiell dulden. Die Dachorganisation der Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland verweist dabei auf das sogenannte nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis. Dabei handelt es sich um eine Regelung, die Nachbarn dazu verpflichtet, tolerant und rücksichtsvoll miteinander umzugehen.
Diese Vorgabe hat allerdings Grenzen: Laut eines Urteils des Landgerichts Lüneburg (Aktenzeichen: 4 S 48/04) müssen Nachbarn den Besuch von maximal zwei fremden Katzen in ihrem Garten dulden. Wenn es mehr fremde Tiere werden, entscheidet der Einzelfall, ob dies zugemutet werden kann oder nicht.
Tierhalter wiederum müssen nach dem Deutschen Tierschutzgesetz (§ 2 TierSchG) dafür Sorge tragen, dass ihr Vierbeiner artgerecht untergebracht wird. Dazu gehört auch, dass sich die Katze ihrer Natur gemäß frei bewegen kann. Die Fellnasen fühlen sich bei entsprechender Gestaltung und Beschäftigung zwar auch in der Wohnung wohl. Wenn ein Katzenhalter seinem Tier aber Freigang ermöglichen möchte, ist das grundsätzlich erlaubt.
Fremde Katze auf dem Grundstück: Wann endet die Duldungspflicht?
So niedlich und liebenswert Katzen auch sind – manchmal können sie für die Nachbarn zu Störenfrieden werden und Probleme verursachen. Das kann zum Beispiel aus den folgenden Gründen der Fall sein:
- Die Katze uriniert oder kotet in Nachbars Garten.
- Die Samtpfote angelt Fische aus dem Gartenteich des Nachbarn.
- Die Katze miaut die ganze Nacht und bringt die Nachbarn um den Schlaf.
- Die Nachbarskatze steht im Verdacht, den Lack des Autos zerkratzt zu haben.
Diese und ähnliche Vorkommnisse führen dazu, dass der Besuch von Freigängerkatzen dem Nachbarn nicht mehr zugemutet werden kann und die Duldungspflicht endet. Theoretisch zumindest, denn: Die Gesetzeslage zu Nachbarschaftsstreitigkeiten rund um Katzen ist sehr vage. Es lässt sich nur schwer vorhersagen, in wessen Sinne ein Gericht entscheidet, wenn ihr zum Beispiel versucht, euren Nachbarn auf Schadensersatz zu verklagen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist nicht eindeutig
Am deutlichsten wird die schwierige Gesetzeslage in § 906 BGB formuliert. Dort heißt es, dass Beeinträchtigungen der Grundstücksnutzung durch Lärm, Gerüche und ähnliche Einwirkungen in zwei Fällen geduldet werden müssen:
- wenn sie unwesentlich sind
- wenn sie zwar wesentlich, aber ortsüblich sind
Die Definitionen der Wörter "unwesentlich" und "ortsüblich" erweist sich in der Praxis allerdings als kompliziert. Die Meinungen darüber, was eine wesentliche und eine unwesentliche Beeinträchtigung und was ortsüblich und was ortsunüblich ist, können mitunter stark auseinandergehen.
Wer haftet bei Schäden durch das Tier?
Insbesondere in Schadensersatzfällen kommt es oft zum Nachbarschaftsstreit. Im Prinzip haftet laut § 833 des BGB der Tierhalter für alle Schäden, die sein Haustier verursacht – etwa Kratzer auf der Motorhaube des Nachbarn.
Allerdings besteht hier immer eine Beweispflicht des Geschädigten. So muss der Autobesitzer beweisen, dass es die Katze des Nachbarn war, die das Auto zerkratzt hat. Oft ist das nur schwer zu bewerkstelligen, da selten Fotos oder Zeugenaussagen vorliegen.
Nachbarschaftsstreit vermeiden: Das könnt ihr tun
Wenn ihr Freigängerkatzen besitzt, solltet ihr – so gut es geht – ein Auge auf sie haben. Seht ihr beispielsweise, dass eure Samtpfote ihr Geschäft in den Sandkasten des Nachbarn verrichtet oder sich gemütlich auf dessen Auto niederlässt, solltet ihr eure Katze zurückholen.
Tipp: Gab es bereits Spannungen in der Nachbarschaft oder versteht ihr euch generell nicht besonders gut mit eurem Nachbarn? Dann kann ein Katzenzaun dafür sorgen, dass eure Mieze auf dem eigenen Grundstück bleibt. Mehr dazu findet ihr im Ratgeber: "Katzenzaun für den Garten: Darauf sollten Sie achten".
Möchtet ihr wiederum eine fremde Katze von eurem Grundstück fernhalten, solltet ihr dafür in jedem Fall nur zu Mitteln greifen, die dem Tier nicht gefährlich werden können. Bewährt haben sich zum Beispiel die folgenden Hausmittel:
- Strenge Gerüche: Nelken, Knoblauch oder auch Apfelessig mögen Katzen gar nicht riechen. Verteilt etwas davon auf eurem Grundstück, um Nachbars Katze fernzuhalten.
- Kaffeesatz: Katzen mögen kein Kaffeearoma. Nutzt ihr also euren alten Kaffeesatz, um damit eure Beete zu düngen, hält das zugleich auch Freigänger fern.
- Geschickt bepflanzen: Auch einige Pflanzen können helfen, fremde Katzen von eurem Grundstück fernzuhalten. Dazu gehören etwa Zitronenmelisse, Weinraute oder auch der Harfenstrauch. Sie alle sondern Gerüche ab, die abschreckend auf die Vierbeiner wirken.
Kommt es doch zum Streit am Gartenzaun, ist es in den meisten Fällen am besten, wenn sich alle Parteien außergerichtlich einigen und einen Kompromiss im Sinne der Katze finden. Oder es zumindest versuchen.
Redet mit eurem Nachbarn, wenn seine Katze euch stört – möglichst wohlwollend und lösungsorientiert. Das Gleiche gilt, wenn ein Nachbar Probleme mit eurer Freigängerkatze hat. Wichtig ist, dass jede Partei die andere ernst nimmt und ihr gemeinsam an einer Lösung arbeitet, mit der auch die Katzen leben können. So lässt sich hoffentlich ein handfester Rechtsstreit vermeiden.
Diese Themen zur Katzenhaltung könnten euch auch interessieren:
Katze frisst beim Nachbarn: Was tun?
03-04-2022 00:04:17
25-07-2017 13:07:57
14-01-2017 15:01:04