Kot auf der Terrasse, Kratzer im Autolack, Schäden an Pflanzen – Freigängerkatzen sind beim Nachbarn nicht immer gern gesehene Besucher. Geduldet werden müssen sie trotzdem, sofern alles im Rahmen bleibt.
Die Rechtslage zum Thema "Nachbars Katze im Garten" ist leider ziemlich schwammig. Meist kommt es auf den Einzelfall an. Es gibt aber dennoch ein paar Richtlinien für Katzenhalter, damit sich ihre Nachbarn durch den samtpfotigen Besucher von nebenan nicht zu sehr belästigt fühlen.
Nachbarskatzen müssen grundsätzlich geduldet werden
Der Deutsche Tierschutzbund schreibt: Wenn eine fremde Katze aus der Nachbarschaft das eigene Grundstück betritt, muss man das prinzipiell dulden. Dies geht aus dem "nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis" hervor. Dabei handelt es sich um eine Regelung, die Nachbarn dazu verpflichtet, einander mit Rücksichtnahme und Toleranz zu begegnen.
Dem Deutschen Tierschutzgesetz nach müssen Tierhalter dafür Sorge tragen, dass ihr Vierbeiner artgerecht untergebracht wird und sich seiner Natur gemäß frei bewegen kann. Katzen fühlen sich bei entsprechender Gestaltung und Beschäftigung zwar auch in der Wohnung wohl. Aber wenn ein Katzenhalter seinem Tier Freigang ermöglichen möchte, dann ist das grundsätzlich erlaubt.
Auf der anderen Seite muss der Nachbar laut Rechtsprechung der Landgerichte Lüneburg und Darmstadt den Besuch von maximal zwei Katzen seines Nachbarn erdulden. Wenn es mehr fremde Tiere werden, entscheidet der Einzelfall, ob dies zugemutet werden kann oder nicht.
Nachbarskatzen werden zum Problem: Was tun?
Ihre Katze pinkelt in Nachbars Garten, Ihr Nachbar beschwert sich über Katzenkot im Blumenbeet oder die Samtpfote von nebenan angelt Ihre Fische aus dem Gartenteich? Die Nachbarskatze greift Ihre Katze an? Oder des Nachbars Katze miaut die ganze Nacht und bringt Sie um den Schlaf? Sie verdächtigen die Katze Ihres Nachbarn, den Lack Ihres Autos zerkratzt zu haben?
So niedlich und liebenswert Katzen auch sind – manchmal können sie für die Nachbarn zu Störenfrieden werden und Probleme verursachen. Die Duldungspflicht endet, wenn der Besuch von Freigängerkatzen aus der Nachbarschaft nicht mehr zugemutet werden kann.
Doch wie Sie im nächsten Abschnitt erfahren, ist die Gesetzeslage zu Nachbarschaftsstreitigkeiten rund um Katzen sehr vage. Es lässt sich nur schwer vorhersagen, in wessen Sinne ein Gericht entscheidet, wenn Sie etwa versuchen, Ihren Nachbarn auf Schadensersatz zu verklagen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist schwammig
Die Gesetzeslage wird hierzu am deutlichsten in § 906 BGB, in dem es heißt, dass Beeinträchtigungen der Grundstücksnutzung durch Lärm, Gerüche und ähnliche Einwirkungen in zwei Fällen geduldet werden müssen: Dann, wenn sie unwesentlich sind und dann, wenn sie zwar wesentlich aber ortsüblich sind.
Allerdings erweisen sich die Definitionen der Wörter "unwesentlich" und "ortsüblich" in der Praxis als schwierig. Die Meinungen darüber, was eine wesentliche und eine unwesentliche Beeinträchtigung und was ortsüblich und was ortsunüblich ist, können mitunter stark auseinandergehen.
Wer haftet bei Schäden durch das Tier?
Insbesondere in Schadensersatzfällen kommt es oft zum Nachbarschaftsstreit. Im Prinzip haftet laut § 833 des BGB der Tierhalter für alle Schäden, die sein Haustier verursacht – etwa Kratzer auf der Motorhaube, die besonders im Winter, wenn von ihr noch Wärme ausgeht, ein gern genommener Platz zum Schlafen und Dösen ist.
Allerdings besteht hier immer eine Beweispflicht des Geschädigten. So muss der Autobesitzer beweisen, dass es die Katze des Nachbarn war, die das Auto zerkratzt hat – oft ist der Beweis in solch einem Fall nur schwer vorzubringen, da Fotos oder Zeugenaussagen selten gegeben sind.
Nachbarschaftsstreit vermeiden: Dies können Katzenhalter tun
Wenn Sie Freigängerkatzen besitzen, sollten Sie – so gut es geht – ein Auge auf sie haben. Sehen Sie beispielsweise, dass Ihre Samtpfote in den Sandkasten des Nachbarn macht oder sich gemütlich auf dessen Auto niederlässt, sollten Sie Ihre Katze zurückholen.
Tipp: In besonders brenzligen Nachbarschaftsverhältnissen kann ein Katzenzaun dafür sorgen, dass Ihre Miez auf dem eigenen Grundstück bleibt. Mehr dazu finden Sie im Ratgeber: "Katzenzaun für den Garten: Darauf sollten Sie achten".
Am besten ist es in den meisten Fällen, wenn sich alle Parteien außergerichtlich einigen und einen Kompromiss im Sinne der Katze finden. Oder es zumindest versuchen. Reden Sie mit Ihrem Nachbarn, wenn seine Katze Sie stört – möglichst wohlwollend und lösungsorientiert.
Wenn ein Nachbar Probleme mit Ihren Freigängerkatzen hat, sollten Sie gemeinsam einen Kompromiss finden und einen handfesten Rechtsstreit vermeiden. Wichtig ist es, dass jede Partei die andere ernst nimmt und Sie gemeinsam an einer Lösung arbeiten, mit der auch die Katzen leben können.
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