Katzenhaltung

Katze im eigenen Garten begraben: Ist das erlaubt?

Wenn das siebte Leben einer Katze vorüber ist, fragen sich viele: Darf ich meine Katze im eigenen Garten begraben? Schließlich ist der Stubentiger ein festes Mitglied der Familie geworden und soll darum auch eine würdige Ruhestätte bekommen. Erlaubt oder nicht? Die Rechtslage zu diesem Thema ist eindeutig.
Graue Katze vor lilanen Blumen
Bild: Shutterstock / Nailia Schwarz

Grundsätzlich erlaubt: Die Katze im eigenen Garten begraben

Ist Ihre Katze gestorben, dürfen Sie Ihr verstorbenes Haustier in Ihrem eigenen Garten begraben. Erlaubt sind Haustierbegräbnisse immer dann, wenn es sich um ein Privatgrundstück handelt, das nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Wer für seinen Stubentiger hingegen ein öffentliches Waldstück als letzte Ruhestätte auswählt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Eine besondere Regelung gilt außerdem für das Bundesland Bremen: Hier sind Tierbegräbnisse selbst auf privatem Grund nicht erlaubt, da die Stadt zu dicht besiedelt und der Grundwasserstand recht hoch ist.

Einschränkungen für das Katzengrab auf eigenem Grund

Wenn Sie Ihre Katze im Garten begraben wollen, müssen Sie allerdings einige Einschränkungen hinnehmen. Ist die Katze verstorben und litt unter einer ansteckenden Krankheit, müssen Sie vom Grab im Garten Abstand nehmen. Die Ruhestätte Ihres tierischen Partners muss außerdem im Abstand von einem bis zwei Metern von öffentlichen Wegen und Plätzen liegen.

Ebenso vorgegeben ist, wie tief Sie Ihr Haustier im eigenen Garten begraben müssen. Mindestens 60 Zentimeter sollte das Grab unter der Erde liegen. Am besten betten Sie Ihren verstorbenen Liebling in eine Wolldecke oder einen Pappkarton. Das Material sollte biologisch abbaubar sein. Bedecken Sie die Ruhestätte danach mit ausreichend Erde. Schütten Sie sie am besten etwas auf, da sie später noch ein Stück absacken wird. Anschließend können Sie das Grab liebevoll gestalten. Ein schöner Stein, Blumen oder ein Setzling, der zu einem schönen Baum heranwächst, verleihen dem Grab ein würdiges Aussehen.

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