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EU-Heimtierausweis für die Katze: Was muss drinstehen?

Wenn Sie mit Ihrer Katze ins Ausland reisen, braucht die Miez einen gültigen EU-Heimtierausweis. Aus dem Dokument muss hervorgehen, ob Ihre Samtpfote ausreichend geimpft ist. Welche Informationen darüber hinaus wichtig sind, lesen Sie hier.
Im Urlaub braucht die Katze einen aktuellen EU-Heimtierausweis – Shutterstock / Nadinelle
Im Urlaub braucht die Katze einen aktuellen EU-Heimtierausweis – Shutterstock / Nadinelle

Der EU-Heimtierausweis dient vor allem als Identitätsnachweis, aber auch als Impfbescheinigung. Jede Katze und jedes Haustier braucht einen eigenen Pass, in dem besondere Kennzeichen und Merkmale zum Aussehen eindeutig vermerkt sein müssen. Zudem ist es wichtig, dass alle Impfungen darin stehen, und dass diese noch gültig sind – das gilt vor allem für die Impfung gegen Tollwut.

Regelungen für den EU-Heimtierausweis

Der EU-Heimtierausweis kann nur von einem Tierarzt ausgestellt werden. Sie müssen darin Angaben zu Ihrer Person machen, das heißt, Ihre Adresse und Kontaktdaten darin vermerken. Diese müssen Sie persönlich unterschreiben. Damit Ihre Samtpfote überhaupt einen EU-Heimtierausweis bekommen kann, muss sie gechippt sein. Entsprechend muss auf der Seite mit den Aussehensmerkmalen Ihrer Katze das Datum der Mikrochip-Implantation oder dessen Ablesedatum eingetragen werden. Der Ort, an dem die Kennzeichnung vorgenommen wurde, sowie seine Nummer sind ebenfalls zu notieren. Tätowierungen, die nach dem 3. Juli 2011 gestochen wurden, genügen nicht mehr, um die Samtpfote eindeutig zu identifizieren. Nur ältere Tätowierungen, die eindeutig lesbar sind, werden noch anerkannt.

Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Tierarztes, der den Ausweis ausgestellt hat, müssen handschriftlich eingetragen sowie mit Stempel und Unterschrift bestätigt werden. Der Beginn der Gültigkeit der Tollwutimpfung sowie Impfdatum und Gültigkeitsdauer müssen ebenfalls im EU-Heimtierausweis stehen.

Wann ist die Tollwutimpfung gültig?

Damit die Tollwutimpfung Ihrer Katze gültig ist und sie mit in den Urlaub darf, muss das Tier mindestens zwölf Wochen alt gewesen sein, als es geimpft wurde. Frühestens 21 Tage nach der Erstimpfung gegen Tollwut darf Ihre Miez mit in die Ferien im Ausland. Der Hersteller des Impfstoffs gibt vor, wie lange die Tollwutimpfung gültig ist. Außerdem darf die Impfung nicht vor der Kennzeichnung mit einem Mikrochip erfolgt sein, da sich sonst nicht eindeutig beweisen lässt, dass es sich tatsächlich um Ihre Katze handelt und nicht um eine andere, ungeimpfte Miez.

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