Ausland

Einreisebestimmungen für Katzen in anderen Ländern

Egal, in welches Land Sie Ihre Samtpfote mitnehmen möchten, Sie müssen die Einreisebestimmungen für Katzen beachten. Je nach Bestimmungsland können diese sehr unterschiedlich ausfallen. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über verschiedene Regelungen:
Britisch Kurzhaar Katze Sonne
Bild: Shutterstock / Jiri Sebesta

Welche Impfungen benötigt Ihre Katze und gibt es eine Kennzeichnungspflicht im Zielland? Das und mehr sollten Sie klären, bevor Sie mit Ihrer Samtpfote die Welt erkunden. Weiterhin gilt es, je nach gewähltem Transportmittel bestimmte Vorkehrungen zu treffen: Reisen Sie mit dem Flugzeug oder mit dem Auto? Sorgen Sie in jedem Fall für ausreichend Sicherheit während der Fahrt und bereiten Sie Ihre Katze rechtzeitig auf das stressige Erlebnis vor, um entspannter zu reisen.

Reisen innerhalb der Europäischen Union

Die Einreisebestimmungen für Katzen sind in allen Ländern der EU seit dem Jahr 2003 einheitlich geregelt. Wichtigste Voraussetzung dafür, dass Ihre Samtpfote die Reise ins Ausland antreten darf, ist eine gültige Tollwutimpfung. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Tierarzt, wann die Impfung durchgeführt werden muss, um anerkannt zu werden. Der Veterinär ist außerdem der richtige Ansprechpartner, um sich über mögliche Reisekrankheiten zu erkunden.

: Stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Tierarzt eine auf Ihre Samtpfote und das Zielland abgestimmte Reiseapotheke zusammen.

Weiterhin muss Ihre Katze eindeutig identifizierbar sein – entweder durch eine Tätowierung oder durch einen Mikrochip unter der Haut. Ist Ihre Katze bis jetzt noch nicht gekennzeichnet, ist ein Mikrochip Pflicht. Eine Tätowierung ist seit dem 3. Juli 2011 nicht mehr ausreichend. Tätowierungen, die vor diesem Datum durchgeführt wurden, behalten jedoch ihre Gültigkeit. Weiterhin müssen Sie einen EU-Heimtierausweis mitführen. Dieser wird vom Tierarzt ausgestellt und enthält unter anderem auch die genaue Registrierung des Tiers.

Einreisebestimmungen für Katzen außerhalb der EU

Für die Nicht-Mitgliedsstaaten der EU gelten individuelle Einreisebestimmungen für Katzen, die sich nicht einheitlich zusammenfassen lassen. Häufig müssen beispielsweise tierärztliche Gesundheits- oder Impfzeugnisse vorgelegt werden; meist ist auch die Anzahl der Tiere beschränkt, die Sie in das Land einführen dürfen. Setzen Sie sich mit dem Konsulat oder der Botschaft des jeweiligen Landes in Verbindung, um die genauen Einreisebestimmungen für Katzen zu erfahren.

Rückreise mit Katze aus Drittländern gut planen

Denken Sie auch daran, dass die Rückreise mit einer Katze aus Drittländern nach Deutschland um einiges aufwendiger ist. Zum Beispiel muss drei Monate vor der Wiedereinreise ein Bluttest in einem von der EU zugelassenen Labor durchgeführt werden, um die Gesundheit Ihrer Katze zu bestätigen. Auch hierüber sollten Sie sich unbedingt ausführlich informieren, am besten beim Auswärtigen Amt.

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