Viele Hundebesitzer fragen sich, warum Sie eigentlich für ihr Tier Steuern bezahlen müssen, während Katzenbesitzer keine Abgaben zu leisten brauchen. So deutlich wie zur Einführungszeit der Hundesteuer sind die Unterschiede in der Haltung der beiden Tierarten schließlich schon lange nicht mehr.
Die Hundesteuer in Deutschland – wie alles begann
Die Hundesteuer wurde in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts eingeführt und konnte, je nach Ermessen der jeweiligen Gemeinde, von unterschiedlicher Höhe sein. Da Hunde zu dieser Zeit eher ein Luxusgut waren, richtete sich die Gebühr hauptsächlich an reiche Leute, die die Hunde tatsächlich als Haustiere hielten – Katzenbesitzer dagegen hielten die Vierbeiner meist aus ganz praktischen Gründen.
Als Hofkatzen widmeten sie sich der Mäuse-, Ratten- und Ungezieferjagd und hatten deshalb eine wichtige Funktion für die Dorfgemeinschaft, auf die die Gemeinde nicht verzichten konnte. Katzenbesitzer zur Kasse zu bitten, kam deshalb niemandem in den Sinn. Auch, wenn die Haltung der Tiere heute ganz anders aussieht, ist in nächster Zeit wahrscheinlich nicht mit einer Einführung der Katzensteuer zu rechnen, denn das wäre gar nicht so einfach.
Warum es auch heute keine Katzensteuer gibt
Zunächst einmal wäre eine recht komplizierte Gesetzesänderung nötig, um Gemeinden die rechtliche Möglichkeit zu geben, eine Katzensteuer zu verordnen. Da Katzen in vielen Fällen immer noch gehalten werden, um Bauernhöfe und Co. frei von Ratten und Mäusen zu halten, ist ihnen ein gewisser Mehrwert für die Gemeinde nicht abzusprechen. Des Weiteren werden viele Katzen dauerhaft in der Wohnung oder mit gesichertem Freigang im eigenen Garten gehalten, sodass eine allgemeine Katzensteuer den Haltern von reinen Stubentigern gegenüber ungerechtfertigt wäre. Nur Freigänger-Katzen zu besteuern, noch dazu wenn sie unkastriert sind, wäre zwar analog zur Hundesteuer fair, ließe sich aber schwer kontrollieren.
Darüber hinaus soll die Hundesteuer auch die Haltung potenziell gefährlicher Hunderassen kontrollieren, denn für diese zahlen die Hundebesitzer eine ganze Menge mehr. Steuerliche Ausnahmen gibt es hingegen für Rettungs-, Assistenz- und Hütehunde sowie Vierbeiner, die die Begleithundeprüfung erfolgreich bestanden haben. Hunde, die im Rahmen einer Hobbyzucht gehalten werden, sind meist von der Steuer ausgenommen. Katzenrassen, die als gefährlicher als andere gelten, gibt es so nicht – zumindest keine, die draußen frei herumlaufen. Auch das ist ein Argument, das für viele Menschen gegen eine Katzensteuer spricht.
Gerüchte um Katzensteuer erweisen sich als falsch
In unregelmäßigen Abständen flammen immer mal wieder Gerüchte darüber auf, dass doch eine Katzensteuer eingeführt werden soll. Aktuell sorgte ein Kommentar in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) im Januar 2017 für Verwirrung. Der Autor befürwortete in seinem Text die Einführung einer Katzensteuer mit der Begründung, die Tiere würden die heimische Vogel- und Kleintierwelt dezimieren und damit einen enormen "ökologischen Fußabdruck" hinterlassen. Die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" (FAS) behauptete ein paar Tage später, Politiker der Partei "Die Grünen" wären für die Einführung einer Katzensteuer.
Tatsächlich aber hatte der Bundessprecher der "Grünen Jugend", Moritz Heuberger, lediglich recht vage formuliert, dass eine "umfassende Analyse" des "Katzenproblems" sinnvoll sei und sich dabei weder für noch gegen eine Besteuerung der Samtpfoten ausgesprochen. Bevor man über eine solche Gesetzesänderung nachdenke, müssten vorher mehr Informationen eingeholt werden. Zudem sei die Katzenpopulation "wohl das geringste Problem für die Umwelt in Deutschland", stellte Heuberger auf seiner Facebookseite klar.
Streunende und unkastrierte Freigänger-Katzen sind ein Problem
In manchen Gegenden gibt es in der Tat große Populationen von Streunern, die sich unkontrolliert vermehren – unter anderem auch deshalb, weil nicht alle Freigänger-Katzen kastriert sind. Das ist eher ein Problem, auch für die heimische Vogel- und Kleintierwelt, als kastrierte Hauskatzen mit einem festen Wohnsitz. Das allerdings lässt sich schwer überwachen und beziffern, weshalb eine Katzensteuer in der Hinsicht wenig zielführend wäre.
Stattdessen wäre eine Kastrationspflicht für Katzen, mit denen nicht gezüchtet werden soll, zweckdienlich. Ebenso eine Pflicht, die eigenen Katzen mit einem Chip zu versehen, damit sie im Zweifel ihrem Besitzer rasch zugeordnet werden können. In unserem Ratgeber "Freigang für Katzen in der Brutzeit: So schützen Sie Jungvögel" finden Sie außerdem Tipps, wie Sie die Vogelwelt in Ihrer Wohngegend vor Ihrem kleinen Raubtier schützen können.
Ärger mit den Nachbarn wegen der Katzen? Das können Sie tun
Nun kann es trotzdem passieren, dass Sie Streit mit den Nachbarn bekommen, weil Ihre Katze deren Blumenbeet als Toilette zweckentfremdet oder ungefragt über ihr Grundstück stromert. Idealerweise sichern Sie Ihren Garten dann so ab, dass Ihre Katze nur noch auf Ihrem eigenen Grundstück bleibt. Ist das nicht möglich, können Sie durch eine Kastration immerhin den Radius des Katzenreviers etwas einschränken. Bringen Sie Ihrer Samtpfote außerdem bei, auf Zuruf zurück ins Haus zu kommen – dann ist der Freigang immerhin ein wenig begrenzt. Was das Gesetz dazu sagt, können Sie in unserem Ratgeber "Freigängerkatzen und Nachbarschaftsrecht: Was ist erlaubt?" nachlesen.
Diese Artikel auf einfachtierisch.de könnten Sie auch interessieren:
Hundehaftpflicht: Tipps für den Versicherungsabschluss
Vorteile der Hundehaftpflichtversicherung
Krankenversicherung für Hunde abschließen: Worauf Sie achten sollten
14-06-2017 22:06:11
24-03-2017 17:03:45