Wussten sie schon

Chip für Haustiere: Registrierung nicht vergessen

Eine Tierkennzeichnung wie eine Tätowierung oder ein Chip für Haustiere ist auf jeden Fall sinnvoll und vor allem dann von Wert, wenn Hund, Katze und Co. einmal weglaufen oder gar gestohlen werden. Allerdings helfen die Chips nur dann, wenn sie auch in ein Register aufgenommen wurden.
Den Chip setzt der Tierarzt, die Registrierung machen Sie selbst – Shutterstock / Ivonne Wierink
Den Chip setzt der Tierarzt, die Registrierung machen Sie selbst – Shutterstock / Ivonne Wierink

Es ist ein leider weitverbreiteter Irrtum, dass mit dem Einsetzen des Chips auch automatisch eine Registrierung erfolgt. Der Tierarzt setzt den Mikrochip nur ein, um die Registrierung müssen Sie als Halter sich kümmern.

Darum ist eine Registrierung notwendig

Eine Registrierung Ihres Haustiers ist deshalb wichtig, weil es nur so mit Ihnen und Ihrem Zuhause in Verbindung gebracht werden kann. Ein Chip mit Daten ist wertlos, wenn die Daten nirgends vermerkt sind. Ist ihr Hund entlaufen und wird gefunden, kann dessen Identität mithilfe des Chips überprüft werden – allerdings nur dann, wenn die Chip-Daten in einem Register hinterlegt sind. Über das Register werden Sie als Halter ausfindig gemacht und kontaktiert.

Haustier in einem großen Register registrieren

In Deutschland gibt es drei große Register, bei denen Sie Ihr Haustier registrieren lassen können: "TASSO e.V.", "FINDEFIX – Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes" – die beide kostenlos sind – und das kostenpflichtige "IFTA". Melden Sie sich bei einem dieser Register und lassen Sie Ihre Vierbeiner dort verzeichnen, nachdem der Chip eingesetzt wurde.

Am besten sprechen Sie Ihren Tierarzt nach dem Eingriff direkt darauf an – er hilft Ihnen in der Regel gerne weiter. Wichtig ist, dass das Register der Wahl 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche erreichbar ist und Ihr Anliegen am besten von einem Mitarbeiter persönlich entgegengenommen wird.

Einige Bundesländer schreiben Erfassung vor

Informieren Sie sich darüber, ob in Ihrem Bundesland eine Erfassung vorgeschrieben ist. In Sachsen-Anhalt etwa ist eine zentrale Erfassung für alle nach dem 1. März 2009 geborenen Hunde Pflicht. In Nordrhein-Westfalen müssen bestimmte Hunderassen gemäß Hundegesetz registriert werden. In Niedersachsen gibt es seit dem 1. Juli 2013 die Pflicht zum Eintrag von Hunden in ein zentrales Register.

Für Katzen gibt es bislang keine vergleichbare Registrierungspflicht in der Bundesrepublik. Allerdings wird dies von Tierschützern für Freigänger gefordert, ebenso wie eine Kastrationspflicht. Eine Registrierungs- und Kastrationspflicht für freilaufende Katzen wurde immerhin im Deutschen Tierschutzbericht 2015 dringend empfohlen.

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