Tierschutz

Hund im Auto: Darf man die Scheibe einschlagen?

Für Tierfreunde ist es ein echtes Horrorszenario: ein Hund im Auto – bei steigenden Temperaturen und geschlossenen Fenstern. Das kann richtig gefährlich werden. In einem solchen Fall stellt sich die Frage: Darf man die Scheibe einschlagen oder drohen rechtliche Konsequenzen? Hier bekommen Sie die Antworten.
Ist ein Hund im Auto eingesperrt, dürfen Sie im Notfall die Scheibe einschlagen – Shutterstock / Annette Shaff
Ist ein Hund im Auto eingesperrt, dürfen Sie im Notfall die Scheibe einschlagen – Shutterstock / Annette Shaff

Kurz mal zur Post oder rasch in den Supermarkt: In solchen Situationen lassen Tierbesitzer oftmals ihren Hund im Auto zurück. Man ist ja schnell wieder da. Doch dann bildet sich urplötzlich eine Schlange und alles dauert länger als gedacht. Was viele nicht wissen: Auch an bewölkten Tagen und bereits bei Außentemperaturen um die 20 Grad kann sich das Wageninnere bis zu 46 Grad aufheizen. Gefährlich hoch für einen Vierbeiner: Im schlimmsten Fall drohen dem Tier ein Hitzschlag oder der Tod.

Was tun, wenn ein Hund im Auto eingesperrt ist?

Aber was können Sie tun, wenn Sie plötzlich ein Tier in einer solchen Notlage vorfinden? Das Wichtigste vorab: In Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen Sie in einer Notlage tatsächlich ungestraft eine Autoscheibe einschlagen, um einen Hund zu retten. Allerdings müssen Sie dabei einige wichtige Punkte beachten, um rechtlich auch wirklich auf der sicheren Seite zu stehen.

Hund im Auto gefangen: Die Rechtslage

Generell gilt das Einschlagen einer Fensterscheibe bei einem fremden Auto als Sachbeschädigung und kann zivilrechtlich geahndet werden (nach § 303 StGB). Wird die Tat allerdings durch einen Notstand gerechtfertigt, sieht es schon ganz anders aus. So heißt es im Paragraf 34 des Strafgesetzbuchs (StGB): "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig".

Handeln – aber richtig

Stoßen Sie also auf einen Hund, der bei hohen Temperaturen in einem Auto eingesperrt ist, sollten Sie handeln. Allerdings nicht, indem Sie sofort die Scheibe einschlagen. Als Erstes müssen Sie versuchen, den Besitzer des Hundes ausfindig zu machen. Parkt das Auto beispielsweise vor einem Geschäft, sollten Sie dort unbedingt nachfragen. Ist es Ihnen nicht möglich, den Fahrer innerhalb kurzer Zeit ausfindig zu machen, gehen Sie zum nächsten Schritt über.

Das bedeutet: Rufen Sie die Polizei und schildern Sie die Situation. Geben Sie den genauen Standort des Wagens an. Dauert es zu lange, bis Hilfe eintrifft oder ist der Zustand des Hundes im Auto besorgniserregend (blutrote Zunge, glasige Augen, Erbrechen oder Ohnmacht), liegt ein Notstand vor und Sie müssen handeln.

Scheibe einschlagen: So geht's

Sobald ein Notstand vorliegt, ist es gerechtfertigt die Scheibe einzuschlagen, wenn sich das Auto nicht anderweitig öffnen lässt. Achten Sie allerdings darauf einen möglichst geringen Schaden zu verursachen. Das heißt konkret. Schlagen Sie nicht die Front- oder Heckscheibe ein und brechen Sie nicht die Tür mit einem Stemmeisen auf. Es genügt das Einschlagen der Seitenscheibe.

Einen Anspruch auf Schadensersatz kann der Wagenbesitzer in einem solchen Fall nicht stellen, da die Handlung zusätzlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch Paragraf 228 gerechtfertigt ist. Zu Ihrer eigenen Absicherung sollten Sie allerdings vorher Zeugen herbeirufen, die den Notfall und die Rettungsmaßnahmen später bezeugen können. Ist niemand in der Nähe dokumentieren Sie alles mit dem Smartphone. Auch das Kennzeichen und die genaue Uhrzeit sind zu notieren. Versorgen die den Hund aus dem Auto anschließend so schnell wie möglich mit Wasser.

Befolgen Sie die Checkliste

• Suchen Sie den Besitzer
• Alarmieren Sie die Polizei
• Suchen Sie Zeugen
• Liegt ein Notstand vor, Scheibe einschlagen
• Geben Sie dem Hund sofort Wasser

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