PETA geht es in erster Linie um konkrete Mindestvorgaben, die explizit für Heimtiere und ihre Haltung festgeschrieben werden und die im Tierschutzgesetz derzeit fehlen. Ein Heimtierschutzgesetz soll sich dabei sowohl auf Privathaltung als auch auf die Zucht und den Handel beziehen.
Warum braucht es laut PETA ein Heimtierschutzgesetz?
Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Verfassungsziel festgeschrieben; das bedeutet, dass unsere Tiere rechtlich vor Leid, Tod und Ausbeutung geschützt sein sollen. Da allerdings keine genauen Vorgaben an die Haltung formuliert sind, leben unzählige Tiere in nicht artgerechten Verhältnissen. Oft aus Unwissenheit der Halter, da der Gesetzgeber keine konkreten Haltungsbedingungen zu den einzelnen Heimtierarten vorgibt. So sind sich einige Tierhalter schlichtweg nicht darüber im Klaren, dass es etwa Tierquälerei ist, ein Kaninchen einzeln in einem kleinen Käfig unterzubringen.
Nicht nur Heimtiere in Privathaushalten, sondern auch Tiere in Zoohandlungen oder in der Zucht müssen laut PETA besser geschützt werden. Doch was fordert die Tierschutzorganisation genau, wenn sie ein Heimtierschutzgesetz vorschlägt?
Diese Punkte soll ein Heimtierschutzgesetz enthalten
PETA fordert in erster Linie eine verbindliche Haltungsverordnung für alle Heimtiere. So sollen beispielsweise sozial lebende Arten wie Vögel oder Kaninchen nur in der Gruppe gehalten werden dürfen. Weiter wird eine Kastrationspflicht für Freigänger und Streuner gefordert. Die Haltung von Wildtieren in Privathaushalten soll verboten werden. Für Hundehalter fordert PETA bundesweit einen Hundeführerschein.
Auch in Hinblick auf die Zucht und den Handel fordert PETA mehr Bewusstsein für Tierschutz. So soll eine Heimtierschutzverordnung beispielsweise Qualzucht sowie Vogelbörsen und -ausstellungen verbieten. Auch sollen keine Tiere mehr im Zoohandel verkauft werden dürfen. Weitere Punkte sowie die Möglichkeit das Anliegen von PETA zu unterstützen, finden Sie auf der Homepage von PETA Deutschland.
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