Tierschutz

Haustier zugelaufen oder gefunden: Was tun?

Ihnen ist ein Haustier zugelaufen oder Sie haben eines gefunden? Egal ob Hund, Katze, Kaninchen, Hamster oder Wellensittich – Sie dürfen das Tier nicht einfach behalten, sondern müssen es melden. Das Haustier gehört schließlich immer noch dem rechtmäßigen Halter. Hier erfahren Sie, was im Fall der Fälle zu tun ist.
Huch, wo kommst du denn her? Ist Ihnen eine Katze oder ein anderes Tier zugelaufen, müssen Sie dies melden – Shutterstock / zippy
Huch, wo kommst du denn her? Ist Ihnen eine Katze oder ein anderes Tier zugelaufen, müssen Sie dies melden – Shutterstock / zippy

Vor Ihrem Fenster hockt ein Wellensittich auf der Suche nach Futter? Eine Katze miaut seit Tagen auf Ihrer Terrasse? Ein Hund ist Ihnen bis nach Hause nachgelaufen? Wie, wo und wann auch immer Sie ein Haustier gefunden haben: Sie müssen den Fund melden und dürfen den neuen tierischen Freund nicht einfach behalten – sonst machen Sie sich strafbar.

Rechtlich gehört ein Findling noch immer dem Halter

Wenn Ihnen ein einsames Haustier zuläuft oder Sie eines finden, müssen Sie es zunächst wieder abgeben. Als Finder müssen Sie das Tier bei der Polizei, dem Ordnungsamt oder in einem Tierheim melden, wo sich um den Findling gekümmert und der eigentliche Halter ausfindig gemacht wird. Ebenfalls möglich: Wenden Sie sich an das deutsche Haustierzentralregister TASSO e.V. – unter der Nummer 06190-937300 können Sie rund um die Uhr kompetente Hilfe erreichen. Natürlich können und sollten Sie sich zunächst an den Eigentümer wenden, wenn Sie wissen, zu wem Hund, Katze, Vogel oder Nagetier gehört.

Unter Umständen können Sie das gefundene Tier zumindest zeitweise bei sich aufnehmen. Dies ist aber nur in Absprache mit der Polizei oder dem Tierheim möglich. Für die ersten sechs Monate gehört Ihnen das Tier dann aber noch nicht – so lange bleibt der Findling Eigentum des Besitzers.

Haustier zugelaufen: Besitzer selbst herausfinden

Wenn Ihnen ein Haustier zugelaufen ist, können Sie in der Nachbarschaft herumfragen, ob jemand seinen tierischen Partner vermisst. Womöglich weiß jemand im Viertel, wessen Haustier ausgebüxt ist. Auch sollten Sie wachsam auf mögliche Steckbriefe auf der Straße achten. Wenn Sie ein Tier mit Halsband finden, untersuchen Sie dieses auf Marken oder andere Hinweise, die auf den Halter verweisen. Speziell Hunde und Katzen haben oftmals Kennzeichnungen wie eine Tätowierung oder einen Chip – Markierungen, die bei der Suche nach dem Besitzer äußerst hilfreich sind. Der Mikrochip etwa befindet sich bei Hunden und Katzen in der Regel links am Nacken. Er enthält eine Nummer, die ein Tierarzt auslesen kann und die auf den Besitzer hinweist. Achtung: Jungkatzen sollten Sie am besten nicht anfassen, da die Samtpfoten dann eventuell von ihren Müttern verstoßen werden.

Apropos Tierarzt: Sollten Sie ein stark abgemagertes, erschöpftes oder gar verletztes Tier gefunden haben, ist der sofortige Gang zum Tierarzt Pflicht.

Diese Themen auf Einfachtierisch.de könnten Sie auch interessieren:

Vierbeiner zugelaufen: Was tun mit dem Findelhund?

Katze zugelaufen: Was tun?

Verletzten Vogel gefunden: Was tun?

Hat Ihnen der Artikel gefallen?
2
1
0 Kommentare

Weitere Artikel