Welche Voraussetzungen ein Hundesitter mitbringen sollte – auch für das Hobby oder den Nebenjob als Hundesitter – haben wir in unserem Ratgeber "Hundesitter werden: Voraussetzungen für Hundebetreuer" schon beschrieben. Wenn es nun aber weiter reichen soll und Sie das Ganze hauptberuflich in die Hand nehmen möchten, gehört noch einiges mehr dazu.
Ein professioneller Hundesitter benötigt Startkapital
Nun wird aus dem Hobby ein richtiges Gewerbe für vier Pfoten. Dazu brauchen Sie vor allem eins: Startkapital! Schließlich benötigen Sie neben Räumlichkeiten mit Auslauf auch die richtige Ausstattung und Transportmöglichkeiten für die Vierbeiner und Hundespielplatz. Auch eventuelle Angestellte, Versicherungen und Rechtsberatungen kosten Geld. Anfangs müssen Sie auch mit Werbeausgaben und einer dünnen Auftragslage rechnen.
Die nötige Vorbildung als Hundesitter
Hundesitter ist keine Ausbildung mit offiziellem Abschluss. Dennoch sind Vorbildung und Erfahrung unerlässlich und je mehr, desto besser. Wenn Sie sich als Hundesitter verwirklichen und davon leben wollen, wäre eine vorherige Beschäftigung als Dogwalker oder eine Ausbildung zum Beispiel als Tierpfleger optimal. Außerdem haben Sie so vielleicht schon wertvolle Kontakte als potenzielle Kunden.
Idealerweise absolvieren Sie im Voraus einige Kurse zu Hundetraining und wissen das Gelernte auch in der Praxis umzusetzen. Bedenken Sie, dass solche Ausbildungen ebenfalls sehr kostspielig sind. Besonders wichtig ist, dass Sie die Hundesprache deuten können, sonst wird es in Zukunft sicher zu Kommunikationsproblemen mit den Vierbeinern kommen.
Behördengänge für angehende Hundesitter
Sind alle Bildungsfragen geklärt kann es ans Eingemachte gehen:
- ● Erlaubnis nach Tierschutzgesetz § 11: Ohne diese Erlaubnis kann es zu hohen Geldstrafen kommen. Setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Veterinäramt in Verbindung und erkundigen Sie sich, ob in Ihrem Fall eine Genehmigung notwendig ist. Dazu schildern Sie in welchen Umfang Sie die Hundebetreuung anstreben. Es spielt auch eine Rolle wie viele Hunde Sie gleichzeitig beherbergen wollen. Gegebenenfalls müssen Sie einen Antrag für die Erteilung der Erlaubnis nach § 11 stellen und einen Sachkundenachweis erbringen. Gibt es keinen Nachweis, kann das Veterinäramt auch eine Eignungsprüfung von Ihnen abverlangen. Oft wird nach Einzelfall entschieden.
- ● Gewerbe anzumelden: Dies erledigen Sie beim Gewerbeamt.
- ● Finanzamt: Für Ihr Gewerbe benötigen Sie auch eine Steuernummer, deshalb müssen Sie sich beim Finanzamt melden.
- ● Gewerbliche Räumlichkeiten: Soll die Hundebetreuung im eigenen Zuhause stattfinden, muss beim Bauamt eine Nutzungsänderung beantragt werden. Neu angemietete Räumlichkeiten sind durch das Veterinäramt abzunehmen, damit Sie eine Gewerbeerlaubnis erhalten.
- ● Versicherungen: Jeder Selbstständige sollte über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen und über eine Krankentagegeldversicherung nachdenken, falls es durch Krankheit durch Verdienstausfälle kommt.
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz können Sie alles Wissenswerte zum Tierschutzgesetz nachlesen.
Richtige Räumlichkeiten für das Hundesitting
Einfach irgendeinen Raum anzumieten, ohne vorher zu prüfen, was dieser alles mitbringen muss, kann kostspielige Folgen haben und Ihre Pläne zunichtemachen. Gewerblich für die Hundebetreuung gebrauchte Räume dürfen auch nur als solche genutzt werden. Deshalb ist bei Privaträumen auch der Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt zu stellen. Handelt es sich um separat angemietete Räume, müssen diese durch das zuständige Veterinäramt abgenommen werden, um eine tiergerechte Haltung zu gewährleisten. Damit das glückt, müssen Größe und Lichteinfall optimal sein.
Beachten Sie bei der Suche die Bedürfnisse der Vierbeiner. Ihre Betreuungsunterkunft muss absolut hundetauglich und gut zu reinigen sein, am besten voll gefliest. Der zukünftige Vermieter muss natürlich auch wissen, was Sie in seinem Mietobjekt vorhaben. Bei einer richtigen Einrichtung ist alles waschbar und abwischbar. Die Räume dürfen keinerlei Gefahrenquellen aufweisen. Idealerweise gibt es einen eingezäunten Außenbereich, dann fühlen sich die Vierbeiner bei Ihnen pudelwohl. Oft wird auch ein Quarantäneraum für kranke Hunde gefordert.
Professioneller Hundesitter: Was noch zu beachten ist
Als professioneller Hundesitter sollten Sie sich immer im Rahmen von Betreuungsverträgen rechtlich absichern. So können Sie sich im Falle einer Uneinigkeit mit den Hundeeltern immer auf den geschlossenen Vertrag berufen. Die Preise müssen im Rahmen des Betreuungsumfangs festgelegt werden: geht es nur um das Abholen und Gassigehen? Handelt es sich um eine Ganztages- oder gar Urlaubsbetreuung? Ist das betreute Tier eine sehr bewegungsfreudige Rasse oder beispielsweise ein Chihuahua der mit einem kleinen Spaziergang zufrieden ist?
All diese Fragen gilt es vorher zu stellen. Berechnen Sie auch Anfahrtswege bei Abholungen und ziehen Sie gegebenenfalls einen kleinen Aufschlag an Sonn- und Feiertagen in Erwägung. Sämtliche Absprachen bezüglich jedes einzelnen Vierbeiners sind im Voraus zu treffen. Das persönliche Gespräch und ein Treffen gemeinsam mit dem Vierbeiner zeigen immer, ob es zwischen Mensch und Tier passt.
Aber die ganze Arbeit lohnt sich! Hier bekommen Sie mal einen tollen Einblick in das Leben eines Dogwalkers, dabei beschränkt sich das Hundesitting auf das Training und die geistige sowie körperliche Auslastung des Hundes:
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