In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Thüringen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht. Besitzer von sogenannten Kampfhunden sind sogar überall dazu verpflichtet, eine Versicherung für ihr Tier abzuschließen. Normale Jahresbeiträge einer Hundehaftpflichtversicherung bewegen sich im Rahmen von 50 bis 100 Euro und richten sich nach der vereinbarten Deckungssumme sowie der Selbstbeteiligung pro Schaden.
Wenn Sie es sich leisten können, macht eine Selbstbeteiligung in Höhe von 125 bis 150 Euro Sinn, da so die monatlichen Beiträge erheblich niedriger ausfallen. Allerdings müssen Sie dann auch für kleinere Schäden, etwa zerfressene Schuhe oder zerstörte Pflanzen im Park, selbst aufkommen.
Gesetzliche Mindest-Deckungssumme beachten
Wenn Sie eine Haftpflicht für Ihren Hund abschließen, sollten Sie sich vorher über die Höhe der Deckungssumme Gedanken machen. Diese legt den Wert fest, bis zu welcher Summe Ihre Versicherung für Schäden aufkommt. Übliche Deckungssummen liegen im Bereich zwischen drei und fünf Millionen Euro. Achtung: Einige Bundesländer haben gesetzliche Vorschriften, welche diese Summen betreffen. So schreibt Niedersachsen beispielsweise eine Mindest-Deckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden vor.
Wenn Sie eine Hundehaftpflicht abschließen, müssen Sie dieses natürlich von Ihren individuellen Voraussetzungen abhängig machen. Generell ist es aber ratsam, eine Hohe Deckungssumme und eine kleine Selbstbeteiligungssumme abzuschließen – so haben Sie ausreichenden Schutz gepaart mit stemmbaren Monatsbeiträgen.
Was sie noch beachten sollten
Neben Überlegungen zur Selbstbeteiligung und zur Mindest-Deckungssumme, sollten Sie genau überprüfen, für welche Schäden aufgekommen wird, bevor Sie eine Hundehaftpflicht abschließen. Eine Hundehaftpflichtversicherung muss für Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden aufkommen. Normale Ausschlusskriterien sind Schäden, die auf besondere gefahrdrohende Umstände zurückzuführen sind. Ein solcher Umstand bezieht sich zum Beispiel auf ein Szenario, in welchem ein verhaltensauffälliger Hund ohne Leine herumläuft und Schaden anrichtet – hier würde die Haftpflicht nicht aktiv werden.
Beachten Sie außerdem, dass Versicherungen nicht für Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen aufkommen.
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