Muss ein Kaufvertrag für Katzen unbedingt sein? Schließlich ist ein Haustier nicht irgendein lebloser Gegenstand wie ein Auto oder ein neuer Kleiderschrank, sondern ein lebendiges Wesen mit Gefühlen, das als neues Familienmitglied in Ihr Zuhause einzieht. Zwingend notwendig ist ein Kaufvertrag für Katzen nicht, er kann Ihnen und dem Tierchen jedoch im Notfall Kummer und Ärger ersparen.
Kaufvertrag für Katzen ähnelt Ehevertrag
Im Grunde lässt sich ein Kaufvertrag für Katzen mit einem Ehevertrag vergleichen – wenn es keine Schwierigkeiten gibt und sich alle an die vereinbarten Punkte halten, kommt er ohnehin nicht zum Tragen. Und falls es doch Probleme gibt, sind Sie, der Verkäufer und die Katze abgesichert. So kann es zum Beispiel passieren, dass Sie erst nach dem Kauf merken, dass Sie eine Katzenallergie haben oder dass sich Ihr Neuzugang mit anderen Haustieren daheim nicht versteht. Der Verkäufer kann die Miez dann zurückkaufen und sie an andere Interessenten abgeben, sodass sie nicht ins Tierheim muss oder Sie sich selbst um ein neues Zuhause kümmern müssen.
Diese Klausel nennt sich Rückkaufsrecht und gehört nicht zu den Pflichtangaben im Kaufvertrag für Katzen. Es empfiehlt sich allerdings, darauf zu bestehen, sie in den Vertrag mit aufzunehmen, sofern Sie noch andere Haustiere zuhause haben oder es sich um Ihre erste Katze handelt.
Kaufvertrag für Rassekatzen und Schutzvertrag im Tierheim
Insbesondere bei Rassekatzen ist ein Kaufvertrag ratsam, da darin die Herkunft der Samtpfote und ihr Zuchtbucheintrag vermerkt werden. Dies mag zunächst etwas "nobel" anmuten, da Ahnentafel und Co. bei Menschen auf einen adeligen Hintergrund verweisen. Bei Rassekatzen geht es jedoch nicht um Prestige, wenn ihre Herkunft im Vertrag steht, sondern darum, bestimmte Erbkrankheiten auszuschließen. Gute Züchter lassen nur Katzen als Eltern für ihren Nachwuchs zu, die auf Veranlagungen zu typischen Erbkrankheiten der entsprechenden Rasse negativ getestet wurden.
Der Schutzvertrag im Tierheim entspricht in den wesentlichen Punkten dem Kaufvertrag für Katzen, enthält jedoch noch Angaben zu Kontrollbesuchen von Tierheimmitarbeitern und Besonderheiten zur Gesundheit und Haltung Ihrer Samtpfote. Auf diese Weise wissen Sie, worauf Sie achten müssen und können den Tierheimmitarbeitern zeigen, wie wohl sich Ihre Katze in ihrem neuen Zuhause fühlt.
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