Der EU-Heimtierausweis ersetzt seit Inkrafttreten am 29. Dezember 2014 den alten Ausweis (früher Tollwutimpfpass) für Haustiere. Das vom Tierarzt ausgestellte Dokument kann sich nicht nur auf Hunde, sondern auch auf Katzen und Frettchen beziehen und enthält alle wichtigen Informationen zum Tier und seinem Besitzer. Im Folgenden erfahren Sie mehr.
Diese Informationen enthält der EU-Heimtierausweis
Der EU-Heimtierausweis gibt sowohl Auskunft über die Identität Ihres Hundes als auch über erhaltene Impfungen und Kennzeichnungen. Der Tierarzt füllt in dem Reisedokument relevante Daten wie etwa Name, Art, Rasse, Geschlecht und Aussehen aus. Darüber hinaus gibt der EU-Heimtierausweis Einsicht in den Impfstatus des Hundes und ersetzt somit – falls alle Impfungen eingetragen wurden – den Internationalen Impfpass. Nur dann, wenn tierärztlich vermerkt wurde, dass Ihr Hund eine gültige Tollwutimpfung erhalten hat, ist das Reisen über die Grenze möglich. Bedenken Sie dabei, dass die Impfung 30 Tage alt sein muss und nur ein Jahr – oder je nach Impfstoff drei Jahre – alt sein darf. Der Ausweis enthält zudem Name und Anschrift des Besitzers und Daten über die Kennzeichnung Ihres Kaltschnäuzers, darunter etwa die Tattoo- oder Mikrochipnummer sowie das Datum der Implantation.
EU-Heimtierausweis vor Reisebeginn überprüfen
Überprüfen Sie den EU-Heimtierausweis Ihres Hundes vor jeder Reise. Sind alle Daten noch korrekt? Sind die Impfungen noch aktuell? Stimmen die Daten nicht mehr oder wird das Reisedokument vergessen, werden Sie sehr wahrscheinlich an der Einreise gehindert. Im schlimmsten Fall kommt Ihr Hund in Quarantäne, was mit hohen Kosten für Sie als Besitzer verbunden ist. Tipp: Erkundigen Sie sich vor einem Urlaub mit dem Hund generell über die Einreisebestimmungen des Ziellandes.
Diese Themen zum Urlaub mit Hund könnten Sie auch interessieren:
Pflicht bei EU-Reisen: Mikrochip für Ihren Hund