Hundehaftpflicht in Deutschland ist Bundesländer-Sache
Zu der Hundehaftpflicht in Deutschland gibt es unterschiedliche Regelungen, da diese Art der Gesetzgebung in das Länderrecht fällt. Wo Sie als Hundehalter in einigen Bundesländern eine Hundehaftpflichtversicherung nachweisen müssen, ist diese in anderen völlig freiwillig.
Mehrere Länder liegen irgendwo dazwischen und es gilt hier nur Pflicht für bestimmte Hunde, wobei dieses von Rasse, Größe, Gewicht oder Verhalten abhängig sein kann. Für Hunde, die in die Kategorie Kampfhunde, beziehungsweise Listenhunde fallen, ist eine Hundeversicherung übrigens unausweichlich.
So sieht es in den Bundesländern aus
Für die Bundesländer Berlin, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen ist eine Hundehaftpflicht mittlerweile verpflichtend. In allen anderen Ländern ist eine Versicherung entweder völlig freiwillig – so zum Beispiel in Bremen oder dem Saarland – oder es besteht nur Pflicht für „gefährliche“ beziehungsweise „auffällige“ Hunde, die auf einer entsprechenden Liste geführt werden.
Hundehaftpflichtversicherung ist immer sinnvoll
Unabhängig davon, ob eine Hundehaftpflichtversicherung in Ihrem Bundesland Pflicht ist, sollten Sie unbedingt darüber nachdenken, eine solche in jedem Fall abzuschließen, da Sie für alle von Ihrem Kaltschnäuzer angerichteten Schäden haften. Laut Gesetzbuch, Paragraph 833, müssen Sie als Hundehalter für jeglichen Schaden finanziell aufkommen, der durch Ihren Hund entstanden ist.
Auch wenn Ihr Hund gut erzogen ist, kann es trotzdem jederzeit zu gefährlichen Situationen kommen. Vom zerfressenen Schuh im Hausflur bis hin zu einem verursachten Verkehrsunfall ist theoretisch alles möglich, weshalb Sie sich unbedingt mit einer Haftpflichtversicherung in Deutschland absichern sollten.
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
Welche Schäden deckt die Hundehaftpflicht ab?
Vorteile der Hundehaftpflichtversicherung
Hundehaftpflicht abschließen: Dies sollten Sie beachten
05-05-2014 22:05:20