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Tierarzthaftung: Was tun nach einem Behandlungsfehler?

Es ist der Alptraum eines jeden Tierhalters: ein Behandlungsfehler vom Tierarzt. Eine Tierarzthaftung besteht dann, wenn ein solcher Fehler nachgewiesen werden kann. Was das bedeutet und wie Sie sich in einem solchen Fall verhalten können, erfahren Sie hier.
Selbst bei größter Sorgfalt kann es beim Tierarzt versehentlich zu Behandlungsfehlern kommen – Shutterstock / La India Piaroa
Selbst bei größter Sorgfalt kann es beim Tierarzt versehentlich zu Behandlungsfehlern kommen – Shutterstock / La India Piaroa

Tierärzte sind auch Menschen und können sich leider manchmal irren. Doch welche Kriterien sprechen für einen Behandlungsfehler und eine Tierarzthaftung?

Was zählt als Behandlungsfehler durch den Tierarzt?

Ein Behandlungsfehler oder auch Kunstfehler vom Tierarzt liegt dann vor, wenn er sich nicht an die Regeln der tierärztlichen Kunst gehalten hat. Eine angemessene Behandlung des Haustiers wird auf Latein "lege artis" genannt und ist zum Glück die Regel. Doch gelegentlich kann es vorkommen, dass ein Tierarzt währenddessen Fehler macht, indem er zum Beispiel falsche oder überflüssige Medikamente verschreibt, weil er sich bei der Diagnose geirrt hat. Auch eine unnötige Operation kann als Behandlungsfehler gelten, wenn dem Tier dabei etwas zustößt.

Darüber hinaus ist auch von Behandlungsfehlern die Rede, wenn der Tierarzt mit Kanülen und Instrumenten gearbeitet hat, die nicht hygienisch sauber waren und beim Tier in der Folge zu Entzündungen geführt haben. Überdies ist der Tierarzt verpflichtet, Sie als Tierhalter ausreichend über die Diagnose, Behandlung und mögliche Risiken aufzuklären. Versäumt er dies und Ihrem Tier geht es im Laufe der Behandlung deswegen schlechter, kann dies ebenfalls eine Tierarzthaftung begründen. Wenden Sie sich aber in jedem Fall bei einem vermuteten Behandlungsfehler an einen Anwalt, um eine Tierarzthaftung zu überprüfen.

Tierarzthaftung: Was bedeutet das?

Sobald ein Tierarzt sich bereit erklärt, Ihr Haustier zu begutachten und zu behandeln, kommt zwischen Ihnen beiden ein Vertrag zustande. Dieser besagt, dass der Tierarzt all sein Können und Wissen darauf verwendet, damit es Ihrem Haustier wieder besser geht. Manche Leiden sind leider nicht heilbar, können jedoch gelindert werden; ein Tierarzt kann sich daher nicht zur vollständigen Genesung des tierischen Patienten verpflichten, sondern nur dazu, sein Bestes zu geben, um den gesundheitlichen Zustand mindestens zu stabilisieren oder zu verbessern. Ihre Seite des Vertrags besagt, dass Sie für die Behandlung bezahlen – die Kosten richten sich nach der sogenannten Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

Im Rahmen der Tierarzthaftung können Sie bei einem Behandlungsfehler Schadenersatz verlangen – wie dieser sich bemisst, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt. Allerdings müssen Sie, außer bei sehr schweren Behandlungsfehlern, nachweisen, dass den Tierarzt die Schuld trifft, wenn die Behandlung nicht das erhoffte Ergebnis brachte. Unter Umständen können Sie vom Tierarzt verlangen, dass er seinen Fehler wiedergutmacht oder die Kosten für die Behandlung bei einem anderen Tierarzt trägt.

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