Hunde müssen seit dem 3. Juli 2011 auf EU-Reisen grundsätzlich mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Tiere, die eine Tätowierung zur Kennzeichnung besitzen, können unter Umständen von dieser Regelung ausgenommen werden.
Mikrochip auf Reisen: Welcher Hund braucht ihn?
Vor allem ältere Hunde besitzen häufig noch Tätowierungen, die Ihnen vom Tierarzt zur Kennzeichnung in die Haut im Ohr oder seltener unterm Bauch gestochen wurden. Diese sind mit der 2011 in Kraft getretenen EU-Regelung eigentlich nicht mehr ausreichend für die Identifikation.
Tiere, die vor dem 3. Juli 2011 geboren wurden und über eine Tätowierung verfügen, können unter Umständen aber auch ohne Mikrochip ins europäische Ausland reisen. Allerdings muss die Tätowierung zweifelsfrei lesbar sein und zugleich muss der Besitzer einen schriftlichen Nachweis vorzeigen, der bescheinigt, dass das Tier vor dem 3. Juli 2011 tätowiert worden ist. Alle Tiere, die nach dem 3. Juli 2011 geboren wurden, benötigen in jedem Fall einen Mikrochip, um die Landesgrenzen der EU-Staaten passieren zu dürfen. Ganz wichtig: Bei Grenzkontrollen ist neben einem Mikrochip auch der EU-Heimtierausweis vorzuzeigen.
Vorteile der Kennzeichnung mit dem Mikrochip
Der Mikrochip bei Hunden hat nicht nur auf EU-Reisen, sondern grundsätzlich einige Vorteile. Denn durch die Kennzeichnung ist eine eindeutige Identifizierung des Tieres möglich. Falls Ihr Hund einmal wegläuft, vergrößert ein Mikrochip die Chancen für eine Rückvermittlung zu Ihnen deutlich. Weil Sie beim Reisen mit einem tätowierten Hund auf die Kooperation des jeweiligen Grenzbeamten angewiesen sind, ist eine Kennzeichnung mit dem Mikrochip auch dann empfehlenswert, wenn Ihr Vierbeiner bereits eine Tätowierung besitzt. Das Einsetzen des Mikrochips ist sehr unkompliziert: Der Chip wird von einem Tierarzt per Injektion in die Halsgegend des Hundes gespritzt. Mit etwa 30 bis 40 Euro ist die Prozedur außerdem kostengünstig.
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