Zwar gibt es die Möglichkeit, seinen Hund während des Urlaubs bei Freunden oder in einer Tierpension unterzubringen, aber schöner ist es, wenn er mitfahren kann. Eigentlich ein relativ unproblematischer Wunsch, gerade wenn es ein Trip durch Europa sein soll. Allerdings gibt es bestimmte Forderungen, die Sie beim Überqueren der Grenzen erfüllen müssen. Einige Länder haben individuelle Auflagen, die es zu beachten gilt.
Eine Reise mit Hund im EU-Ausland ist einfacher geworden
Ihr bester Freund kommt einfach mit: ins Ferienhaus am Meer oder zum Wandern in die Berge. Innerhalb der EU ist das inzwischen kein Problem mehr. Der Nachweis einer Tollwut-Impfung reicht heutzutage weitestgehend aus, um mit seinem Vierbeiner quer durch Europa zu tingeln. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein.
Vermerkt wird die Impfung im blauen EU-Heimtierausweis, den Sie ohnehin bei sich tragen müssen, wenn sie mit Ihrem vierbeinigen Gesellen in ein anderes Land fahren möchten. Dieser Pass wird vom Tierarzt ausgestellt und muss dem jeweiligen Vierbeiner eindeutig zugeordnet werden können. Das geschah bis 2011 mithilfe einer Tätowierung. Inzwischen ist das Einsetzen eines Mikrochips vorgeschrieben.
Gesetze im Ausland trotzdem unterschiedlich
Dennoch gelten nicht in jedem Land die gleichen Richtlinien. So ist beispielsweise für Reisen nach Finnland und Malta nach wie vor der Nachweis einer vorherigen Bandwurmbehandlung vorgeschrieben. Auch die Einforderung von Bluttests ist in vielen europäischen Ländern die Regel. Zusätzlich sollten Sie sich aber auch Gedanken über die Rasse Ihres Hundes machen. In folgenden Ländern ist die Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verboten:
● Frankreich
● Großbritannien
● Dänemark
● Malta
● Norwegen
● Ungarn
Außerdem gibt es Gesetze im Ausland, die eine Leinenpflicht und teilweise auch einen Maulkorbzwang vorschreiben. Sie sollten sich deshalb frühzeitig über die Gesetze im Ausland und eventuelle länderspezifische Besonderheiten informieren. Das gilt vor allem für Länder außerhalb der EU. Dann klappt auch die Einreise mit dem Hund und der Urlaub kann beginnen.
Gesundheitszeugnis für den Urlaub mit Hund notwendig?
In Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Russland und der Türkei muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, das nicht älter als zehn Tage sein darf. Die Gesetze besagen weiter, dass diese Bestimmungen auch dann gelten, wenn man nur auf der Durchreise durch diese Länder ist. Das Gesundheitszeugnis sollte nach Möglichkeit in Englisch oder der entsprechenden Landessprache ausgestellt sein, für Russland muss es außerdem notariell beglaubigt werden.
Transport von Tieren im Auto
Da Tiere laut Straßenverkehrsordnung als Ladung gelten, müssen sie entsprechend gesichert werden. Sonst drohen Bußgelder zwischen 30 und 60 Euro. Für den sicheren Transport eignen sich ein Trenngitter zwischen Koffer- und Fahrgastraum, spezielle Hundegurte für den Rücksitz oder eine Box. Diese sollte mit einer saugfähigen Matte ausgelegt werden, falls mal etwas daneben geht.
Tipp: Üben Sie mit Ihrer Fellnase bereits im Vorfeld das gesicherte Autofahren, damit die Reise für alle entspannt verläuft.
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