Das Haltungs- und Einreiseverbot in Dänemark gilt für Hunde dieser Rassen, die nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Für früher angeschaffte Hunde gelten Sonderregelungen.
Das Haltungs- und Einreiseverbot in Dänemark gilt für Hunde dieser Rassen, die nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Für früher angeschaffte Hunde gelten Sonderregelungen.