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    Start » Haustiere in Mietwohnungen: Verbot vorerst abgewendet
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    Haustiere in Mietwohnungen: Verbot vorerst abgewendet

    By tieradministrator20. März 2013Updated:6. November 2026Keine Kommentare2 Mins Read

    Es konnte nur eine richtige Entscheidung geben, spannend war das eigentlich absurde Verfahren um ein Pauschalverbot von Hunden und Katzen in Mietwohnungen dennoch. Anlass der Verhandlungen am Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab ein kleiner Mischling in Gelsenkirchen. Ein Amtsgericht hatte pro Verbot der Haltung des Tieres in einer Mietswohnung entschieden. Der Skandal an diesem ersten Urteil: Der Hund gehört einem zehnjährigen Jungen, der unter einer psychischen Störung leidet. Die Trennung von seinem geliebten Vierbeiner könnte daher sogar gesundheitliche Konsequenzen haben. Daher wagte die mutige Mutter den Gang zum Bundesgerichtshof.

    Mischling sollte kleinem Jungen weggenommen werden

    Bei der neuerlichen Verhandlung ging es nicht nur um eben diesen Einzelfall, sondern um eine Grundsatzentscheidung, ob Hunde und Katzen generell vom Vermieter per entsprechenden Eintrag im Mietvertrag verboten werden können. Ein absolutes Unding seitens des Vermieters, nebenbei bemerkt. Glücklicherweise ist ein solches pauschales Verbot von Hunden und Katzen nicht erlaubt, wie der Bundesgerichtshof jetzt mitteilte, da ein derartiger Eintrag im Vertrag den Mieter benachteiligt. Jedoch ist die Unwirksamkeit des generellen Verbots mit Einschränkungen versehen: Ohne jegliche Rücksicht auf die anderen Mieter oder den Vermieter ist eine Tierhaltung nicht zulässig und im Einzelfall muss neu abgewägt werden.

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