Die Freude auf die Fellnase ist groß und in der Aufregung kann man schon so einiges vergessen. Einen Kaufvertrag sollten Sie aber nicht einfach unter den Tisch fallen lassen – egal wie groß die Vorfreude ist und egal wie sympathisch Sie den Züchter finden.
Kaufvertrag für ein Lebewesen: Merkwürdig sachlich, aber wichtig
Wenn Sie sich einen Hund anschaffen und ihn vom Züchter holen, ist ein Kaufvertrag unabdingbar. Die sachlichen Formulierungen in diesem Schriftstück mögen jedem Hundeliebhaber regelrecht aufstoßen, doch vor dem Gesetz ist der Kauf eines Vierbeiners mit dem eines Sachgegenstandes gleichgesetzt. Daher wird im Vertrag auch von "Mängeln" und "Verwendungszweck" gesprochen, obwohl man so kalt und nüchtern niemals über das neue Familienmitglied reden würde.
Züchter haben ausgearbeitete Kaufverträge parat, die Sie nur noch ausfüllen müssen. Im Internet finden Sie außerdem eine ganze Reihe von Musterverträgen – insbesondere auf den Webseiten der zuständigen Zuchtvereine.
Bestandteile des Kaufvertrags: Checkliste
Einige Daten sollten immer im Kaufvertrag für den Hund enthalten sein:
● Name & Adresse des Zwingers
● Name & Adresse des Käufers
● Kaufpreis
● offizieller Wurfname des Hundes
● Eintragungsnummer im Zuchtbuch
● Rasse
● Geschlecht
● Farbe & weitere Merkmale
● Chip-Nummer
● kastriert: ja/nein
● Name der Elterntiere
Mängel & Rücktrittsrecht
Mängel, zum Beispiel Abweichungen vom Rassestandard oder Krankheiten, sollten im Vertrag immer gekennzeichnet sein: Geht es Ihrem neuen besten Freund vor dem Kauf schlecht, dokumentiert eine tierärztliche Kaufuntersuchung den Zustand Ihres Vierbeiners. Außerdem verpflichtet sich der Züchter dazu, das Tier unverfälscht vorzustellen - also ohne Einfluss von Medikamenten. Im Gegenzug akzeptieren Sie, dass der Hund im Laufe seines Lebens neue Mängel ausbilden kann.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Rücktrittsrecht des Verkäufers. Darin wird die artgerechte Tierhaltung des Hundes garantiert. Diese Klausel tritt in Kraft, wenn Sie falsche Angaben machen. Erst drei Jahre nach der Übergabe erlischt das Recht, bis dahin müssen Sie Ihren Liebling bei einem Verstoß zurückgeben. Auch Kontrollbesuche im Zeitraum von zwei Wochen, nachdem Sie Ihren Hund angeschafft haben, sind gestattet.
Sollten Sie den Hund abgeben wollen, hat der Züchter stets ein Vorkaufsrecht. Einem Verkauf an andere Personen muss der Züchter in der Regel vorher zustimmen.
Sicherheit & weitere Dokumente
Für einen seriösen Züchter ist der Kaufvertrag ganz selbstverständlich. Neben dem Kaufvertrag erhalten Sie auch noch den ausgefüllten Impass, den Tierpass sowie ein Dokument, dass die Abnahme des Wurfes durch den Zuchtwart bescheinigt. Sollte ein Züchter die Übergabe lieber ohne Dokumente abwickeln wollen, sollten Sie vom Kauf Abstand nehmen.
Auch wenn Ihr Tier nicht vom Züchter kommt, ist ein Kaufvertrag dennoch eine gute Idee. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, haben Sie so eine handfeste Grundlage für weitere Schritte, wenn es zum Rechtsstreit kommt. Immerhin gehen beim Kauf eines Hundes oft viele Hundert Euro über den Tisch. Was ist da ein bisschen Arbeit, um einen Kaufvertrag zu unterzeichnen?
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